Corona Update Ruderabteilung gültig ab dem 13.11.2020

Liebe Ruderinnen und Ruderer!

Gemäß den neuen Corona Vorgaben vom 13.11.2020 (Änderung der 8. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (8. BayIfSMV) müssen ab sofort (dem 13.11.2020) alle Indoor-Sportstätten geschlossen werden, einzig der Profi- (Brufs- und Kadersprotler) und Schulsport bleiben im November in Innenräumen erlaubt.

Alles andere bleibt im Sport wie seit dem 02. November bekannt:

D.h. zur Reduzierung der individuellen Kontakte um die Coronaepedimie Einzuschränken, ist nur noch Individualsport allein, zu zweit oder mit dem eignen Hausstand privat zu Hause oder in der freien Öffentlichkeit erlaubt!!

Dies bedeutet für uns:

  • Der Kraft-/Ergroraum und die Sauna ist grundsätzlich geschlossen.
  • Alle gemeinschaftlichen Sporttermine (Teamrowing, Jugendhallen Training, Rudern in Mannschaftsbooten >2x) finden nicht mehr statt.
  • Es is aber noch Rudern möglich, als Individualsport allein, zu zweit oder mit dem eignen Hausstand,
    aber mit den zusätzlich geltenden Winter-Einschränkungen.
    Dies heißt faktisch: Rudern ist nur „zu zweit“ in den GIG-Boote (Uli 2x+; Paar 2x/3x; Altmühl 2x/3x) ist möglich!

Da die GIG-Boote (Uli 2x+; Paar 2x/3x; Altmühl 2x/3x) aber zu schwer sind um sie nur zu zweit zu Wasser zu bringen, muss man sich entsprechend Verabreden und als 2 zweiter Gruppen die Boote zu Wasser zu bringen.

Die Resevierung/abstimmung hat zu erfolgen über : https://www.protectedtext.com/D_R_C_I_reservierung

Grundsätzlich gilt dabei:

  1. Bei jeglichen Krankheitssymptomen einer Covid 19 Infektion und bei Kontakt mit an Covid 19 erkrankten oder infektionsverdächtigen Personen müssen zu Hause bzw. in Isolation bleiben.
  2. Alle müssen sich im Fahrtenbuch eintragen ! Die Fahrt ist selbstverständlich auch vor Fahrtbeginn ins Fahrtenbuch einzutragen.
  3. Gäste sind nicht erlaubt.
  4. Die Skulls müssen nach Benutzung selbstständig desinfiziert werden.

Für die Duschen und Umkleiden gilt:

  1. Es ist kein gleichseitiges Nutzen der Duschen und Umkleiden von 2 verschiedenen Gruppen erlaubt.   -> Absprechen
  2. Während des Umkleiden ist zur zusätzliche Lüftung, das/die Fenster zu öffnen.
    Bitte im Nachgang auch wieder schließen.

Die Toiletten sind weiterhin freigegeben.

Es ist weiterhin auf die entsprechend auf übliche Handhygiene zu achten.

PS: Wer sich detaillierter informieren möchte über die aktellen gültigen Corana-Vorgaben der Bayerischen Staatregierung hier der entsprechende Link:

https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/index.php

 

Heinrich Nägler

Ruderwart

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