Ruderabteilung Corona Vorgaben am dem 20.12.2020

Liebe Ruderinnen und Ruderer!

Gemäß den neuen Corona Vorgaben der 11. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (11. BayIfSMV) müssen grundsätzlich alle Sportstätten geschlossen werden.

D.h. zur Reduzierung der individuellen Kontakte um die Coronaepedimie Einzuschränken, ist nur noch Individualsport allein, zu zweit oder mit dem eignen Hausstand privat zu Hause oder in der freien Öffentlichkeit erlaubt!!

Dies bedeutet für uns:

  • Alle gemeinschaftlichen Sporttermine (Teamrowing, Jugendhallen Training, Rudern in Mannschaftsbooten >2x) finden nicht mehr statt.
  • Der Kraft-/Ergroraum und die Sauna ist grundsätzlich geschlossen.
  • Dusch- und Umkleideräume müssen auch geschlossen werden.
  • Rudern ist aber noch möglich, als Individualsport allein, zu zweit oder mit dem eignen Hausstand, als Sportart in der freien Öffenlichkeit (Donau)
    aber mit den zusätzlich bei uns geltenden Winter-Einschränkungen.
    Dies heißt faktisch: Rudern ist nur „zu zweit“ in den GIG-Boote (Uli 2x+; Paar 2x/3x; Altmühl 2x/3x) ist möglich!
  • Die Nutzung der Bootshallen ist ausschließlich zur Entnahme und dem Verräumen der Boote und des Bootszubehörs gestattet.
  • Das Tragen einer Mund-Nase-Maske für alle Tätigkeiten außerhalb des Bootes erforderlich.
  • Weitere Nutzung des Bootshaus ist explizit untersagt.

Da die GIG-Boote (Uli 2x+; Paar 2x/3x; Altmühl 2x/3x) aber zu schwer sind um sie nur zu zweit zu Wasser zu bringen, muss man sich entsprechend Verabreden und als 2 zweiter Gruppen die Boote zu Wasser zu bringen. Die 3x sind als 3x mit „Loch“ zu rudern.

Die Resevierung/abstimmung hat zu erfolgen über : https://www.protectedtext.com/D_R_C_I_reservierung

 

Grundsätzlich gilt dabei:

  1. Bei jeglichen Krankheitssymptomen einer Covid 19 Infektion und bei Kontakt mit an Covid 19 erkrankten oder infektionsverdächtigen Personen müssen zu Hause bzw. in Isolation bleiben
  2. Gäste sind nicht erlaubt.
  3. Die Skulls müssen nach Benutzung selbstständig desinfiziert werden.
  4. Die Fahrt ist selbstverständlich auch vor Fahrtbeginn ins Fahrtenbuch einzutragen.

 

PS: Wer sich detaillierter informieren möchte über die aktellen gültigen Corana-Vorgaben der Bayerischen Staatregierung hier der entsprechende Link:

https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/index.php

 

Heinrich Nägler

Ruderwart

 

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