Regelung der Ruderabteilung des DRCI zum Einer Fahren ab Montag 11.05.2020

Liebe Ruderinnen und Ruderer,

Mit den neuen Regelungen (https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-240/) dürfen und können wir unter Einschränkungen ab Montag 11.05.2020 wieder Rudern!

Fokus der Regelung liegt aber nur in der Freigabe des „Individuellen Einzelsports“ ! Dies gilt auch entsprechend der Vorgabe des Bayerischen Ruder Verbandes.

Das beutet für uns:

  1. Die gemeinschaftlich genutzten Umkleide-/ Dusch- und Trainingsräume bleiben weiterhin geschlossen.
  2. Die Toiletten können genutzt werden.

Es darf gerudert werden :

  1. in einem „Einer“ (d. h. alleine)
  2. in einem „Zweier“ (d. h. zu zweit) von:
    – Ehepartnern
    – Lebenspartnern

Es darf leider weiterhin nicht gerudert werden:

  1. in größeren Mannschaftsbooten (3er / 4er / 5er) auch, wenn sie ausschließlich aus Personen im gleichen Hausstand sind.
    ( => Nur Freigabe des „Individuellen Einzelsports“)
  2. in „Mannschaftsbooten“ 3er zu „zweit“ oder den 5er zu „dritt“, wobei immer ein Platz dazwischen frei bleibt!
    ( => Nur Freigabe des „Individuellen Einzelsports“)
  3.   in alle anderen Mannschaftsboote mit gemischter Besatzung.
    (Da hier der geforderte Abstand zwischen den Personen nicht eingehalten werden kann; => Nur Freigabe des „Individuellen Einzelsports“

Zu beachten ist:

  1. Kontaktflächen in Gemeinschaftsnutzung wie Rudergriffe, Sitze und Griffe wo das Boot getragen wird, müssen nach dem Rudern mit Spülmittel abgewischt werden.
  2. Es muss grundsätzlich immer der Abstand > 1,5m eingehalten werden.
  3. Die üblichen Hygienemaßnahmen (Händewaschen, Reinigen von Kontaktflächen, etc.) sind zu beachten!

Grundsätzlich ist auf die Gewichtsgrenze zu achten und keine Experimente zu machen.  Weder beim Rudern noch beim Boote tragen! Bitte auch daran denken, die Donau hat zur Zeit noch 14°. Das ist keine Badetemperatur.

 

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